Es diente manchem Zweck
Das Schöffenhaus im Aachener Stadtteil Forst hat manchem Zweck gedient. Es wurde um 1680 gebaut und war Anfangs der Sitz des Gerichts. Bis zum Jahre 1798 hatte Schönforst ein eigenes Gericht. Danach wurde das Amt Schönforst untergebracht unter das Aachener Gericht nach französischem Gesetz.
Die erste Erwähnung des Gerichtes ist in einer Urkunde von 1395 mit der Reinhard II den Ritscheiderhof an den Abt und das Kapitel von Kornelimünster verkauft.
Das mittelalterliche Gericht bestand aus dem Vorsitzenden und wenigstens sieben Beisitzenden. Der Vorsitzende war der Schultheiß, auch Schulze genannt. Er war ein Beamter der im Auftrag des Landesherren die Mitglieder der Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anhielt. Außerdem war er Richter der niederen Gerichtsbarkeit. Das Niedere oder Schöffengericht war zuständig für geringe Straftaten und private Rechtsstreitigkeiten. Die hohe Gerichtsbarkeit, wo der Landesherr das Privileg hatte, beschäftigte sich mit Verbrechen wie Mord, Totschlag und schwerem Diebstahl. Die Beistizenden wurden als Schöffen bezeichnet und waren Männer die im Gerichtsbezirk ihren Wohnsitz hatten und reich waren. Sie waren juristische Laien.
Die Aufgaben des Schöffengerichtes waren vielfältig. Weit mehr als im Strafrechtsbereich war es tätig im Bereich des Zivilrechtes und freiwillige Gerichtsbarkeit, also mit Kauf und Verkauf, Testament und Erbstreitigkeiten, Pacht und Lehnsrecht. Die Gerichtstätigkeit war nicht kostenlos, die beteiligten Parteien hatten Gebühren zu zahlen, wozu auch das Herrengeld und der Gottsheller gehörten. Das Herrengeld stand dem Richter und die Schöffen zu, der Gottsheller kam in die Armenkasse des Amtes.
Ein weiteres Aufgabengebiet war die Verwaltung. Das Gericht musste die Landesherrlichen Anordnungen bekannt machen und die Durchführung überwachen, die Bevölkerung, das Vieh und die Fruchtvorräte statistisch erfassen und vieles mehr.
Die Akten und das Siegel des Gerichtes wurden aufbewahrt im ersten Stock des Schöffenhauses, wo sich auch die Verwaltungstätigkeit abspielte. Im Erdgeschoss waren zwei Kerker, die nicht für Freiheitsstrafen dienten, sondern für die Untersuchungsgefangenen bis zum Abschluss ihres Verfahrens. Der Gerichtsbote wohnte ebenfalls im Schöffenhaus. Dessen Wohnung diente auch zur Unterbringung der Schuldinhaftierten. Nach dem Jülicher Landrecht konnten Menschen die ihre Schulden nicht bezahlten auf Forderung des Gläubigers in Schuldhaft genommen werden. Die Beaufsichtigung und Verköstigung der Inhaftierten war Sache des Gerichtsboten. Die klagende Partei hatte die Kosten dafür aufzubringen.
Nach Aufhebung des Gerichtes hat das Schöffenhaus dem Küster als Wohnung gedient. Anfang des neunzehnten Jahrhunderts war es Schullokal und Lehrerwohnung. Später wurde einen Erweiterungsbau für eine Schule für 100 Kinder nebenan gebaut, dann diente das Haus nur noch als Lehrerwohnung. 1856 wurde eine Arrestzelle angebaut, da der Lehrer die alte Kerkergewölbe als Vorratsraum benutzte. Der Bürgermeister von Forst beabsichtigte dem Lehrer die Aufsicht über die Arrestanten zu übertragen. Der Landrat lehnte das ab. Heute ist das Schöffenhaus eine Seniorenbegegnungsstätte für die Pfarrgemeinde Sankt Katharina.
Quellen:
Das alte Forst, herausgegeben von der Stadtsparkasse Aachen
Sachsenspiegel
Wikipedia
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Herman Willems ist Rentner und Jahrgang 1950. Er schreibt über sich: “Ich bin Niederländer, wohne in Geleen. Ich bin aber oft in Aachen, Stammkunde bei der VHS und RWTH. Seit ich in Rente bin, habe ich Aachen und das Schreiben entdeckt. Beide sind mir sehr lieb geworden.”