Das Ding unter der Linde

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Passanten gehen meist gedankenlos daran vorbei. Wenn sie sie schon bemerken, fällt nur auf das sie groß ist, denn der Stammfuß hat einen Umfang von mehr als 10 Metern.

Die Forsterlinde steht im Aachener Stadtteil Forst. Sie ist eine Winterlinde, deren Alter auf fast 1.000 Jahre geschätzt wird. Genau lässt sich das Alter nicht bestimmen.

forst-schoeffenhausSie war eine Gerichtslinde. Von der Zeit der Germanen bis ins 19. Jahrhundert fand unter Bäumen das Gericht und die Volksversammlung statt. Meistens waren es Linden, da der Aberglaube diese Sorte besondere magische Kräfte zuschrieb. So sollte man unter der Linde am besten gegen Blitzschlag geschützt sein. 1870 fand in der ehemalige Siedlung Volkmanrode im Harz das letzte dokumentierte Gericht unter einen Baum in Deutschland statt.

Diese Versammlungen wurden Thing genannt. Der Name ist in Skandinavien bis heute als Ting geläufig. Im Rheinland und in den Niederlanden machte der Begriff einen Lautwandel zu Ding durch. Schon im 12. Jahrhundert wurde die Versammlung des Aachener Schöffengerichtes auf dem Katschhof als Ding bezeichnet. Es gab zwei verschiedene Dinge. Erstens die Gemeindeversammlung oder „Echtding“, und zweitens das Schöffengericht oder „Botding“.

Das „Echtding“ wurde gehalten an festgelegten Zeitpunkten im Jahr unter dem Vorsitz des Landesherren oder dessen Vertretung. Für Forst waren das im früheren Mittelalter die Herren von Schönforst, die ihren Wohnsitz auf die Burg Schönforst nahe der heutige Triererstraße hatten. Ende des 14. Jahrhunderts ging die Herrschaft an den Herzog von Jülich, ab Anfang des 17. Jahrhundert an die Kurpfalz. Nach der französischen Zeit fiel die Herrschaft an Preußen. Die Männer des Rechtsgebietes waren verpflichtet teil zu nehmen. Frauen, Kinder und Fremde waren ausgeschlossen. Besprochen wurden die allgemeine Angelegenheiten des Dorfes, sowohl gesetzlich wie auch gesellschaftlich.

Das „Botding“ wurde bei Bedarf einberufen und stand unter dem Vorsitz des Gemeindevorstehers, des Schultheiß. Dieser lud die Schöffen ein als einzige Teilnehmer. Die Teilnahme war Pflicht. Das „Botding“ diente ausschließlich der Rechtsprechung. Wer sich dem Gericht entzog war dingflüchtig und konnte dingfest gemacht, das heißt festgenommen, werden. Das Schöffengericht besaß die niedere Gerichtsbarkeit, der Landesherr die hohe Gewalt. Bis zum Jahre 1798 hatte Schönforst ein eigenes Gericht.

Der Platz unter der Gerichtslinde diente auch zur Vollstreckung der Strafen. In Forst weist der Name Galgenpley darauf hin. Die einzig bekannte Hinrichtung dort war im Jahre 1643 als Hendrich Schumacher den Tod durch den Strang fand.

Die Forsterlinde ist heute ein Naturdenkmal, eine Tafel erinnert an das, was sie einst war.

Quellenangabe:
Das alte Forst, herausgegeben von der Stadtsparkasse Aachen
Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins Band 84/85, 1978
Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins Band 86/87. 1981
Internet Wikipedia

 


 

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1 Antwort

  1. Unser Aachen sagt:

    Eben gefunden: eine weitere öffentliche Liebeserklärung an die Forster Linde. https://uebergangshymne.com/2017/03/04/mein-freund-der-baum-steht-in-forst/

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